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Rücktritts-, Storno- & Rückerstattungsrichtlinie

(für Veranstaltungen, Tickets & Buchungen im Schloss Totzenbach)

Diese Richtlinie gilt für alle über diese Website angebotenen Veranstaltungen, Tickets sowie Buchungen von Räumlichkeiten und Leistungen im Schloss Totzenbach, insbesondere für Advent- und Weihnachtsveranstaltungen, Hochzeiten sowie private Feiern.

1. Veranstaltungen & Tickets (fixe Termine)

1.1 Ticketgültigkeit

Tickets sind ausschließlich für den jeweils gebuchten Veranstaltungstag und Timeslot gültig.

1.2 Kein Rücktrittsrecht

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Verträge über Freizeitbetätigungen mit fixem Termin.

Eine Stornierung oder Rückerstattung von Tickets ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

1.3 Nicht-Erscheinen / persönliche Gründe

Bei Nicht-Erscheinen, verspätetem Eintreffen, Krankheit, wetterbedingten Umständen oder sonstiger persönlicher Verhinderung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

1.4 Übertragbarkeit

Tickets sind übertragbar und können an andere Personen weitergegeben werden, sofern Termin und Timeslot eingehalten werden.

1.5 Absage oder wesentliche Änderung durch den Veranstalter

Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt oder wesentlich geändert (z. B. Termin- oder Ortsänderung), wird der Ticketpreis rückerstattet oder nach Wahl des Veranstalters ein Ersatztermin oder Gutschein angeboten.
Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

2. Hochzeiten, Feiern & individuelle Buchungen

2.1 Vertragsabschluss

Mit schriftlicher Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Vertrag) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Es werden keine Anzahlungen verlangt.

2.2 Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung einer bestätigten Buchung gelten – sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Regelungen:

  • Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin: kostenfrei

  • Stornierung bis 3 Monate vor dem Termin: bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Termin: bis zu 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.3 Absage durch den Betreiber

Muss eine Buchung aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Sicherheitsgründe) abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits geleistete Zahlungen rückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Sicherheitsrisiken) behält sich der Betreiber das Recht vor, Veranstaltungen oder Buchungen abzusagen oder abzubrechen.
In diesem Fall gelten die jeweils oben genannten Regelungen.

4. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt ergänzend zu individuellen Verträgen.
Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben individuelle schriftliche Vereinbarungen Vorrang.

Stand: Januar 2025

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